Zusatzversicherungen kündigen

Zusatzversicherung kündigen: So gehen Sie vor

Eine freiwillige Zusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse um sinnvolle Leistungen. Erhöht ein Anbieter die Prämien oder sind Sie mit Ihrer Versicherung nicht mehr zufrieden, erwägen Sie vielleicht einen Wechsel. Möchten Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen, gilt es, bestimmte Fristen und Bedingungen zu beachten. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einer Kündigung richtig vorgehen.

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Welche Kündigungsfrist gilt für die Zusatzversicherung?

Leistungen und Prämien der freiwilligen Zusatzversicherung unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Da es so viele unterschiedliche Angebote auf dem Markt gibt, lohnt es sich, die Versicherer in regelmässigen Abständen zu vergleichen und zu prüfen, ob Ihre Krankenkasse Ihnen noch die besten Leistungen bietet.

Wollen Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen, müssen Sie insbesondere auf die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist achten. Anders als die Grundversicherung unterliegen freiwillige Zusatzversicherungen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) der Schweiz. Die Versicherer sind dadurch freier in der Gestaltung ihrer Vertragsbedingungen.

Die Mindestvertragslaufzeit der Zusatzversicherung beträgt bei vielen Anbietern ein Jahr, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Möchten Sie Ihre Versicherung zu Jahresbeginn wechseln, müssen Sie also bis spätestens zum 30. September kündigen. Die Kündigung tritt zum 31. Dezember in Kraft. Andere Krankenversicherer legen eine Vertragslaufzeit von fünf Jahren fest, die Kündigungsfrist beträgt dann oft sechs Monate zum Ende des Kalenderjahrs.

Haben Sie mehrere Zusatzversicherungen bei einem Versicherer abgeschlossen, etwa eine ambulante Zusatzversicherung und eine Spitalversicherung, gelten für beide Verträge unter Umständen andere Kündigungsfristen. Lesen Sie sich daher die Vertragsbedingungen aufmerksam durch. Verpassen Sie den Termin für die fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die festgesetzte Laufzeit. Massgeblich ist jeweils das Datum, zu dem Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Ausserordentliches Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung

Erhöht Ihr Versicherer die Prämie, besteht ausserordentliches Kündigungsrecht. Ihre Krankenversicherung muss die Prämienerhöhung schriftlich ankündigen. Haben Sie ein solches Schreiben erhalten, können Sie Ihre Zusatzversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Worauf sollten Sie bei der Kündigung der Zusatzversicherung achten?

Ihre Zusatzversicherungen müssen Sie stets schriftlich per Einschreiben kündigen. Das Kündigungsschreiben sollte neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch den Namen der jeweiligen Zusatzversicherung, das Versicherungskennzeichen und das gewünschte Kündigungsdatum enthalten. Geben Sie ausserdem an, dass Sie eine Kündigungsbestätigung wünschen.

Beachten Sie auch, dass in der Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht besteht. Damit Sie nicht ohne Versicherungsschutz dastehen, sollten Sie Ihre Zusatzversicherungen erst kündigen, wenn Ihr neuer Versicherer die Aufnahme bereits bestätigt hat. 


Erst vergleichen, dann die Zusatzversicherung kündigen 


Ihre Zusatzversicherungen können Sie unabhängig von der Grundversicherung kündigen. Bevor Sie Ihren Versicherer wechseln, lohnt sich ein umfassender Vergleich. Kümmern Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist um einen Versicherungswechsel, damit Sie keine zu hohen Prämien bezahlen. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie Ihre Zusatzversicherung kündigen möchten, und helfen Ihnen, eine günstige neue Krankenversicherung zu finden.

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