Vorgeburtliche anmeldung

Vorgeburtliche Anmeldung: Melden Sie Ihr Baby rechtzeitig bei der Krankenkasse

Jeder Schweizer und jede Schweizerin muss bei einer Krankenkasse gemeldet sein. Das gilt bereits für Babys. Damit Ihr Baby ab der Geburt einen umfassenden Versicherungsschutz geniesst, empfiehlt sich die vorgeburtliche Anmeldung. So sind Sie auch geschützt, falls Ihr Kind krank zur Welt kommt.

Fordern Sie gleich eine unverbindliche Offerte an und schliessen eine Krankenversicherung für Ihr Baby ab.

Mit dem Abschicken des Formulars akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und bestätigen diese gelesen zu haben.

Vorteile durch die vorgeburtliche Anmeldung 

Melden Sie bereits Ihr ungeborenes Kind bei der Krankenkasse an, besteht der Versicherungsschutz bereits ab dem Moment der Geburt. Durch die vorgeburtliche Anmeldung können Sie alle administrativen Angelegenheiten in Ruhe klären und nach der Geburt mehr Zeit mit Ihrem Baby verbringen. 

Besonders wichtig ist die vorgeburtliche Anmeldung in der Zusatzversicherung. Anders als in der Grundversicherung besteht hier nämlich keine Aufnahmepflicht. Die Krankenversicherung kann die Aufnahme Ihres Kindes ohne Angabe von Gründen verweigern. Kümmern Sie sich daher bereits vor der Geburt um alle wichtigen Zusatzversicherungen.

Sparen mit dem Familienrabatt 

Sie müssen Ihr Baby nicht zwangsläufig bei der Krankenkasse versichern, bei der Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Familien mit mehreren Kindern bieten viele Krankenversicherer jedoch einen Familienrabatt mit reduzierten Prämien. Je nach Versicherer erhalten Sie den Familienrabatt ab dem zweiten oder ab dem dritten Kind.

So einfach funktioniert die vorgeburtliche Anmeldung 

Die vorgeburtliche Anmeldung zur Krankenkasse führen Sie in wenigen Schritten durch: 

  • Vergleichen Sie die Krankenkassen mit unserem Prämienrechner.
  • Holen Sie über unser Formular gleich eine Offerte ein.
  • Senden Sie Ihre Unterlagen an die Krankenversicherung Ihrer Wahl und melden Ihr Baby an.
  • Nach der Geburt teilen Sie der Krankenkasse das genaue Geburtsdatum und den Namen des Kindes mit.
  • Daraufhin tritt die Versicherung in Kraft und Sie erhalten die Versicherungskarte für Ihr Kind.
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