Techniker Krankenkasse

Techniker Krankenkasse TKK: Was Grenzgänger bei der Krankenversicherung beachten müssen

Wer im Ausland lebt und in der Schweiz arbeitet, muss eine Krankenversicherung über einen Schweizer Versicherer abschliessen. Als Grenzgänger haben Sie maximal drei Monate lang Zeit, einen entsprechenden Nachweis zu erbringen. Für Grenzgänger aus Deutschland besteht jedoch Versicherungswahlrecht. Waren Sie bislang bei der Techniker Krankenkasse TKK versichert, können Sie Ihren Versicherungsschutz unter Umständen behalten.

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Krankenkasse Grenzgänger: Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer aus Nachbarländern

Generell besteht für Grenzgänger Krankenversicherungspflicht in der Schweiz. Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in den Nachbarländern Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich gilt jedoch eine Sonderregelung. Sie können sich weiterhin über eine Krankenkasse im Heimatland versichern lassen. Das gilt auch für nichterwerbstätige Familienangehörige der Grenzgänger.

Wollen Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, reichen Sie innerhalb von drei Monaten einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde Ihres Arbeitskantons ein. Dorthin müssen Sie sich auch wenden, wenn Sie doch von der Techniker Kasse zu einem Schweizer Krankenversicherer gewechselt haben. In diesem Fall haben Sie ebenfalls drei Monate lang Zeit, um einen Versicherungsnachweis zu erbringen.

Entscheiden Sie sich für einen Schweizer Krankenversicherer, erhalten Sie bei Vertragsabschluss das Formular E106. Das reichen Sie bei einem beliebigen Krankenversicherer im Wohnland ein, etwa bei der Techniker Krankenkasse. Von dieser erhalten Sie eine Krankenkassenkarte und können sich nun auch im Wohnland medizinisch behandeln lassen. Versäumen Sie diese Registrierung nicht. Reichen Sie das Formular E106 nicht ein, besteht kein Anspruch auf medizinische Leistungen im Wohnland. Die Registrierung kann zudem nicht rückwirkend erfolgen.


Wie unterscheiden sich deutsche und Schweizer Krankenkassen?

Als Versicherungsnehmer bei einer Schweizer Krankenkasse tragen Sie die Krankenversicherungsbeiträge in voller Höhe selbst. Sie sind nicht über Ihren Arbeitgeber versichert, die Prämien werden auch nicht vom Lohn abgezogen. Darüber hinaus unterscheidet sich der Leistungsumfang. Anders als die deutsche Techniker Kasse übernimmt die Schweizer Grundversicherung zum Beispiel weniger Leistungen im Bereich Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Dentalhygiene.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Kostenbeteiligung. Als Versicherter der obligatorischen Grundversicherung zahlen Sie eine sogenannte Jahresfranchise und einen Selbstbehalt. Die ordentliche Jahresfranchise beträgt 300 Schweizer Franken, Sie können jedoch auch eine höhere Summe vereinbaren und so Krankenkassenbeiträge sparen. Der Versicherer übernimmt Behandlungs- und Medikamentenkosten erst, wenn diese die Franchise übersteigen. Für alle darüber hinaus gehenden Kosten leisten Sie einen Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent. Der Selbstbehalt ist auf 700 Schweizer Franken für Erwachsene und 350 Schweizer Franken für Kinder begrenzt.


Krankenkassen vergleichen und Krankenkassenbeiträge sparen

Um die richtige Krankenversicherung Grenzgänger zu finden, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Die Leistungen der Schweizer Grundversicherung sind zwar gesetzlich vorgegeben, in der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge gibt es jedoch enorme Unterschiede. Für viele Leistungen benötigen Sie zudem eine freiwillige Zusatzversicherung, für die weitere Prämien anfallen. Eventuell lohnt es sich daher, das Versicherunsgwahlrecht in Anspruch zu nehmen und bei einer deutschen Kasse wie der Techniker Krankenkasse zu bleiben. Wir beraten Sie gerne und finden die für Sie günstigste Lösung.

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