Kündigungsfrist Krankenkasse

Kündigungsfrist der Krankenkasse: Welche Fristen müssen Sie beachten?

Sind Sie mit Ihrer Krankenversicherung nicht mehr zufrieden und möchten Ihren Anbieter wechseln, müssen Sie Ihre Kündigung fristgerecht einreichen. In der Grundversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach der Franchise. Mit ordentlicher Franchise können Sie zur Jahresmitte kündigen, ansonsten bis zum Jahresende. Für Zusatzversicherungen müssen Sie abweichende Kündigungsfristen zu beachten. 


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Kündigungsfrist bei ordentlicher Franchise

Die ordentliche Franchise in der Grundversicherung beträgt 300 Schweizer Franken für Erwachsene und 0 Schweizer Franken für Kinder. Haben Sie ein entsprechendes Versicherungsmodell abgeschlossen, können Sie Ihre Krankenkasse zur Mitte des Jahres hin kündigen. Dabei gilt eine Frist von drei Monaten.

Konkret bedeutet das: Damit die Kündigung fristgerecht in Kraft tritt, muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens zum 31. März bei Ihrem Versicherer eingegangen sein. Wirksam wird die Kündigung dann zum 30. Juni. Ab dem 1. Juli gilt der neue Versicherungsvertrag bei Ihrer neu gewählten Krankenversicherung.

Krankenversicherung kündigen zum Jahresende

Haben Sie eine andere Franchise gewählt, können Sie Ihre Versicherung erst zum Jahresende kündigen. Jedes Jahr im Herbst geben die Krankenkassen ihre neuen Prämien für das kommende Jahr bekannt. Diese werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt und Ende September veröffentlicht. Ihr Versicherer muss Sie zudem bis zum 31. Oktober schriftlich über die Beitragsänderung informieren.

In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag bis zum 30. November kündigen. Ihr Versicherungsverhältnis endet daraufhin am 31. Dezember. Massgeblich ist wiederum das Datum, bis zu dem Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen ist.

Kündigungsfristen in der Zusatzversicherung

Die Bedingungen für die freiwillige Zusatzversicherung können die Krankenkassen frei gestalten. Aus diesem Grund gelten andere Kündigungsfristen als in der Grundversicherung. Viele Zusatzversicherungen können Sie zum Beispiel mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer Kündigungsfrist von drei Monaten abschliessen. Andere Versicherer vereinbaren Laufzeiten von drei oder sogar fünf Jahren und Kündigungsfristen von sechs Monaten.


Einjährige Verträge laufen in der Regel zu Ende des Kalenderjahres ab. Bei einer dreimonatigen Frist müssen Sie Ihr Kündigungsschreiben bis zum 30. September bei Ihrem Versicherer einreichen, damit die Kündigung zum 31. Dezember in Kraft tritt.

Erhöht ein Versicherer die Prämie für die freiwilligen Zusatzversicherungen, gilt eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende.

Prämien vergleichen und Krankenkasse wechseln

Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit. Sie sind dann also ein weiteres Jahr oder sogar länger an Ihre Versicherung gebunden. Machen Sie sich daher schon frühzeitig vor dem Ablaufen der Frist Gedanken über einen möglichen Krankenkassenwechsel. Mit unserem Krankenkassenrechner können Sie die einzelnen Anbieter vergleichen und direkt eine Offerte Ihrer bevorzugten Versicherung einholen.

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