Halbprivate Versicherung

Das leistet die Halbprivat Versicherung der Schweizer Krankenkassen

Ein Spitalaufenthalt ist mit vielen Ängsten und Sorgen verbunden. Da möchten es Patienten zumindest komfortabel haben. Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt jedoch nur die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zudem können Sie das Spital und den behandelnden Arzt nicht frei wählen. Wünschen Sie mehr Komfort, müssen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Mit einer Halbprivat Versicherung haben Sie Anspruch auf freie Spitalwahl und Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer.

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Welche Leistungen übernimmt die halbprivate Spitalversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt anteilig Kosten für einen Spitalaufenthalt im Wohnkanton. Möchten Sie sich in einem Spital ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln lassen, dürfen Sie seit 2012 ein Schweizer Krankenhaus von einer Spitalliste wählen. Allerdings dürfen die Kosten nicht höher sein als im Heimatkanton. Eine eventuelle Differenz zahlen Sie selbst. Freie Arztwahl besteht dabei nicht. Eventuell ist der behandelnde Arzt gar nicht auf Ihre Krankheit spezialisiert.

Mit einer Zusatzversicherung können Sie sich mehr Komfort für den Spitalaufenthalt sichern. Drei Varianten stehen Ihnen zur Wahl: Die Spitalversicherung "allgemeine Abteilung" bietet Ihnen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz sowie freie Arztwahl. Rund ein Viertel aller Schweizer hat sich für eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung entschieden. Das bedeutet nicht, dass die Versicherungsnehmer nun halbprivat oder privat versichert sind. Vielmehr geben die Namenszusätze an, auf welcher Abteilung Sie während eines Spitalaufenthalts untergebracht werden.

Die halbprivate Spitalzusatzversicherung bietet Ihnen zum Beispiel nicht nur freie Spitalwahl und freie Arztwahl in der gesamten Schweiz, sie übernimmt auch die volle Deckung für die Unterbringung auf der halbprivaten Abteilung. Darüber hinaus haben Sie Anrecht auf die Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer. Die Privatversicherung deckt dementsprechend die Unterbringung auf der privaten Spitalabteilung.

Für wen ist eine Halbprivat Versicherung sinnvoll?

Den genauen Leistungsumfang der Spitalzusatzversicherung können die Krankenkassen relativ frei festlegen. Sie dürfen auch Vorbehalte anmelden, zum Beispiel bestimmte Leiden aus ihrem Leistungskatalog ausschliessen. Anders als in der Grundversicherung besteht für Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht. Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand kann es sein, dass ein Versicherer Ihren Antrag auf eine Spitalzusatzversicherung ablehnt.

Krankenversicherer dürfen zudem die Prämien für die Spitalzusatzversicherung nach eigenem Ermessen berechnen. Vor allem Geschlecht und Alter beeinflussen die Prämienhöhe. Mit zunehmendem Alter steigen in der Regel auch die Beiträge. Der Abschluss einer Halbprivat Versicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie viel Wert auf hohen Komfort legen und von der freien Arzt- und Spitalwahl profitieren möchten. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Angebote der einzelnen Spitalzusatzversicherungen zu vergleichen und die Versicherungsbedingungen genau zu studieren. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine passende Krankenversicherung zu finden.

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