Franchise
So funktioniert die Franchise in der obligatorischen Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist für alle in der Schweiz lebenden Personen Pflicht. Die Grundversicherung übernimmt einen Teil der Kosten im Krankheitsfall. Sobald ein Leistungsfall eintritt, müssen sich die Versicherungsnehmer auch selbst an den entstandenen Kosten beteiligen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus der Jahresfranchise und einem Selbstbehalt zusammen. Durch die Höhe der Kostenbeteiligung lässt sich die Höhe der monatlichen Versicherungsprämien beeinflussen.
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Die Jahresfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung
Besuchen Sie einen Arzt, benötigen Medikamente oder wird ein Spitalaufenthalt nötig, müssen Sie sich an den anfallenden Kosten beteiligen. Die ordentliche Franchise in der Grundversicherung beträgt 300 Schweizer Franken für Erwachsene. Kinder bis 18 Jahre müssen keine Franchisen bezahlen.
Durch frei wählbare Kostenbeteiligungen lässt sich die Höhe der Prämien reduzieren. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre eine Abstufung zwischen 0 und 600 Schweizer Franken vor. Junge Erwachsene und Erwachsene ab 26 Jahren können folgende Abstufungen wählen: 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 und 2'500 Schweizer Franken. Allerdings bietet nicht jede Krankenversicherung alle Franchisestufen an.
In der Zusatzversicherung gibt es keine festgelegten Franchisen. Vielmehr übernimmt die Krankenversicherung die vereinbarten Leistungen bis zu einem festgesetzten Jahreshöchstbetrag.
Der zusätzliche Selbstbehalt
Die Franchise zahlen Sie einmal im Jahr. Übersteigen Ihre Gesundheitskosten den festgelegten Betrag, übernimmt die Krankenkasse alle weiteren Beträge. Dabei fällt allerdings ein Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten an, maximal 700 Schweizer Franken pro Jahr für Erwachsene, 350 Schweizer Franken für Kinder. Bei einem Spitalaufenthalt zahlen Erwachsene ab 26 Jahren zusätzlich eine Verpflegungs- und Unterkunftspauschale von 15 Schweizer Franken pro Tag.
Haben Sie sich zum Beispiel für eine ordentliche Kostenbeteiligung entschieden, zahlen Sie Arzt- und Medikamentenkosten bis 300 Schweizer Franken selbst. Danach beteiligen Sie sich mit 10 Prozent an den anfallenden Kosten.
Übrigens: Wechseln Sie Ihre Grundversicherung zur Mitte des Jahres, rechnet der neue Versicherer Ihre bereits geleistete Kostenbeteiligung an.
Wann fällt keine Kostenbeteiligung an?
Zwischen der 13. Schwangerschaftswoche und der achten Woche nach der Geburt müssen Mütter bei Krankheit und Spitalaufenthalt keine Kostenbeteiligung leisten. Die Kostenbeteiligung entfällt auch bei Unfällen, wenn Sie eine Unfallversicherung über Ihren Arbeitgeber abgeschlossen haben. Das gilt auch für Nichtberufsunfälle.
Wann können Sie Ihre Franchise wechseln?
Durch eine höhere Kostenbeteiligung lassen sich die Prämienbeiträge um bis zu 44 Prozent reduzieren. Möglich ist ein Wechsel auf eine höhere oder geringere Kostenbeteiligung jeweils zum Beginn des Kalenderjahres.
Wünschen Sie eine geringere Franchisestufe, müssen Sie dies Ihrer Krankenkasse bis spätestens zum 30. November eines Jahres mitteilen. Möchten Sie in eine höhere Franchisestufe wechseln, reicht es, wenn Ihr Schreiben bis zum letzten Arbeitstag im Dezember bei der Krankenversicherung eingegangen ist.
Franchisen vergleichen und günstige Krankenkasse finden
Werden Sie nur selten krank, können Sie durch die Wahl einer höheren Franchise Prämien sparen. Wer dagegen häufiger zum Arzt muss oder regelmässig Medikamente benötigt, profitiert von einer geringeren Kostenbeteiligung bei höheren Prämien. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie optimale Franchisestufe zu finden. Mit einem Versicherungsvergleich finden Sie heraus, auf welche Weise Sie am meisten sparen.