Krankenkasse kündigen

Krankenkasse kündigen: Was müssen Sie beachten?

Finden Sie Ihre Krankenkasse zu teuer oder bietet ein anderer Versicherer attraktivere Leistungen, können Sie relativ unkompliziert zu einer anderen Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre alte Krankenkasse kündigen. Damit die Kündigung rechtzeitig in Kraft tritt, müssen Sie die Kündigungsfrist beachten. Hier erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten und welche weiteren Bedingung für eine Kündigung der Krankenkasse gelten.

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Kündigung Krankenkasse: So kündigen Sie Ihre Grundversicherung

Die Grundversicherung ist die obligatorische Krankenkasse in der Schweiz, die jeder Eidgenosse abgeschlossen haben muss. Eine Kündigung ihrer Krankenkasse erwägen viele Versicherungsnehmer, wenn ihr Anbieter eine Prämienerhöhung ankündigt. Die Kündigung hat stets auf dem Schriftweg zu erfolgen. Verschicken Sie Ihren Brief am besten per Einschreiben, damit er möglichst schnell bearbeitet werden kann.

Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Versicherungsnummer

Mit unserer kostenlose Vorlage können Sie Ihr Kündigungsschreiben schnell und einfach online erstellen.

Möchten Sie Ihre Krankenkasse kündigen, dürfen keine Prämienzahlungen rückständig sein. Die Kündigung tritt erst in Kraft, wenn Sie Ihrem alten Versicherer eine Bestätigung über den neuen Versicherungsvertrag vorlegen. Verpassen Sie es, rechtzeitig eine neue obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen, bleiben Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.

Welche Kündigungsfrist gilt für die obligatorische Krankenversicherung?

Jedes Jahr passen die Schweizer Krankenkassen ihre Versicherunsgprämien an. Bis spätestens Ende Oktober muss Ihr Versicherer Ihnen mitteilen, wie sich die Prämie im kommenden Jahr verändert. Wurde eine Prämienerhöhung angekündigt, können Sie Ihre Grundversicherung zum 31. Dezember kündigen und zum 1. Januar des neuen Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln. Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November bei Ihrem alten Anbieter eingegangen sein.

Haben Sie eine Grundversicherung mit einer ordentlichen Franchise von 300 Schweizer Franken abgeschlossen, können Sie auch bis Ende Juni kündigen. In diesem Fall gilt eine Frist von drei Monaten. Ihre Kündigungsbrief muss dem Versicherer also spätestens am 31. März vorliegen, damit die Kündigung zum 30. Juni in Kraft tritt.

Zusatzversicherung kündigen: Fristen und Termine

Ihre Zusatzversicherungen können Sie unabhängig von Ihrer Grundversicherung kündigen. In der Regel gilt eine dreimonatige Frist zum Jahresende. Sie müssen Ihre Kündigung also bis zum 30. September einreichen, damit die Kündigung zum 31. Dezember gültig wird. Die Versicherer können die Kündigungsfristen für die Zusatzversicherung jedoch individuell festlegen. Bei einigen Versicherern gilt eine Frist von sechs statt drei Monaten. Die konkreten Fristen entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.

Erhöht Ihr Versicherer die Prämien für Ihre Zusatzversicherungen, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.

Beachten Sie, dass für freiwillige Zusatzversicherungen eventuell eine Gesundheitsprüfung nötig ist. Unter Umständen können Sie Ihre bevorzugte Versicherung nicht abschliessen. Kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung daher erst, wenn wirklich sicher ist, dass Sie in der neuen Versicherung aufgenommen werden.

Alte Krankenkasse kündigen und günstigeren Anbieter finden

Wir unterstützen Sie beim Krankenkassenwechsel. Bevor Sie Ihre Krankenkasse kündigen, machen Sie bei uns den Krankenkassenvergleich. Holen Sie anschliessend direkt eine Offerte Ihres bevorzugten Anbieters ein. Haben Sie weitere Fragen, beraten wir Sie unverbindlich und kostenlos.

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