Alternativmedizin - Komplementärmedizin

Alternativmedizin: Welche Behandlungen übernimmt die Krankenkasse?

Die Begriffe Alternativmedizin und Komplementärmedizin bezeichnen Behandlungsmethoden, die nicht zur Schulmedizin gehören. Dazu zählen etwa Naturheilmittel oder die Traditionelle Chinesische Medizin. Gewisse Leistungen aus dem Bereich der alternativen Medizin werden von der Grundversicherung übernommen. Allerdings müssen die Behandlungen durch von der Krankenkasse zugelassene Leistungserbringer durchgeführt werden.

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Welche Massnahmen der Komplementärmedizin zahlt die Grundversicherung?

Komplementärmedizinische Methoden werden häufig ergänzend zur Schulmedizin eingesetzt. Viele Versicherte schätzen alternative Behandlungen und Arzneimittel, da sie als schonender gelten als schulmedizinische Varianten. Seit 2017 deckt die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz fünf alternativmedizinische Behandlungsmethoden ab. Das sind:

  • Homöopathie: Der Leitsatz der Homöopathie lautet "Ähnliches wird mit Ähnlichem bekämpft". Patienten erhalten zur Behandlung eine Urtinktur mit stark verdünnten Wirkstoffen. Die sogenannte Potenzierung soll die Wirksamkeit des Mittels verstärken.
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Die aus China stammende, jahrhundertealte Medizintradition setzt auf Behandlungsmethoden wie Akupunktur, Massagen, Bewegungsübungen und spezielle Diäten.
  • Anthroposophische Medizin: Die anthroposophische Medizin betrachtet nicht ein einzelnes Krankheitsbild, sondern den Menschen als Gesamtes. Im Fokus steht ein enges Arzt-Patienten-Verhältnis.
  • Neuraltherapie: Mittel zur örtlichen Betäubung sollen das vegetative Nervensystem beeinflussen und Krankheiten an der entsprechenden Körperstelle lindern.
  • Phytotherapie: Die Phytotherapie nutzt ausschliesslich Pflanzen und deren Wirkstoffe als Heilmittel. Im Gegensatz zur homöopathischen Behandlung wird der Wirkstoff nicht stark verdünnt.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen, wenn diese von Fachmedizinern durchgeführt werden, die eine Weiterbildung für die gewählte Therapiemethode nachweisen können. Naturheilpraktiker gehören nicht zu den von den Krankenkassen zugelassenen Leistungserbringern.

Die Kosten für Medikamente aus dem Bereich der Komplementärmedizin übernimmt die Grundversicherung anteilig, abzüglich einer Kostenbeteiligung. Erstattet werden Arzneimittel, die das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf seiner Spezialitätenliste veröffentlicht. Darunter fallen homöopathische Präparate, diverse Naturheilmittel und anthroposophische Arzneimittel.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin?

Obwohl die Krankenkassen ihre Leistungen im Bereich der alternativen Medizin erweitert haben, lohnt sich unter Umständen eine Zusatzversicherung. Mit einer guten Zusatzversicherungen können Sie auf komplementärmedizinische Behandlungen zurückgreifen, die Sie in der Grundversicherung selbst bezahlen müssten. Darüber hinaus dürfen Sie sich auch von einem Naturheilpraktiker behandeln lassen.

Legen Sie grossen Wert auf Alternativmedizin und suchen eine passende Zusatzversicherung, helfen wir Ihnen gerne weiter. Vergleichen Sie die verschiedenen Zusatzversicherungen und finden Sie ein Angebot, das zu Ihren Bedürfnissen passt.

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