Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz
Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, dass Sie eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen müssen. Zuzügler müssen innerhalb von drei Monaten nach ihrem Umzug eine Krankenkasse auswählen. Bei welcher Krankenkasse Sie sich versichern lassen, steht Ihnen frei. Einzige Voraussetzung: Die Krankenversicherung muss in Ihrem Wohnkanton aktiv sein.
Die sogenannte Grundversicherung deckt die grundlegende medizinische Versorgung im Krankheitsfall. Bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft übernimmt die Krankenkasse die Kosten für notwendige Behandlungen und Medikamente. Patienten gehen zunächst in Vorleistung und erhalten das Geld für Kassenleistungen anschliessend erstattet.
Gleiche Leistung, unterschiedlich hohe Prämien
Welche Leistungen die Grundversicherung abdeckt, regelt das KVG. Die Höhe der Prämien bestimmt dagegen jede Krankenkasse selbst. Die Beitragshöhe hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und unterscheidet sich zum Beispiel je nach Kanton und Prämienregion. Alter, Einkommen und Familienstand beeinflussen die Prämienhöhe ebenfalls.
Jedes Jahr im Herbst legen die Krankenkassen die Prämien für das kommende Jahr fest. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die Prämien bestätigen und veröffentlicht die neuen Beiträge bis zum 24. September. Zu Beginn 2023 sind die Krankenkassenprämien wieder einmal gestiegen. Im Durchschnitt zahlt jeder Versicherte 1,2 Prozent mehr für die mittlere Prämie.
Lohnt sich der Krankenkassenwechsel? Machen Sie den Krankenkassenvergleich!
Für das kommende Jahr werden abermals steigende Prämien erwartet. Bis Ende Oktober muss Ihre Krankenversicherung Sie über die neue Beitragshöhe informieren. Spätestens dann lohnt es sich, den Krankenkassenvergleich zu machen und nach einer günstigeren Krankenkasse zu suchen. Mit einem Krankenkassenwechsel zu einem günstigeren Anbieter können Sie mehrere Hundert oder sogar Tausend Schweizer Franken sparen - bei gleicher Leistung.
Hat Ihre Krankenkasse eine Prämienerhöhung angekündigt, können Sie bis zum 30. November des Jahres kündigen. Die Kündigung tritt dann zum 31. Dezember in Kraft, ab dem 1. Januar gilt Ihr neuer Krankenkassenvertrag. Mit unserem Krankenkassenvergleich finden Sie heraus, ob sich der Wechsel für Sie lohnt.